Radiologen werden zunehmend für medizinische Gutachten angefragt, da ihre bildgebende Expertise bei der Beurteilung von Verletzungen, Erkrankungen und Therapieverläufen unverzichtbar ist. Die Entscheidung, Gutachten anzunehmen, ist aber nicht trivial: Sie bringt Haftungsrisiken, Zeitaufwand und rechtliche Anforderungen mit sich.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Radiologen können sowohl von Gerichten als auch von privaten Auftraggebern (Versicherungen, Arbeitgeber) für Gutachten angefragt werden
  • Bildgebende Befundberichte sind keine Gutachten im Rechtssinn, können aber in Gerichtsverfahren als Beweismittel verwendet werden
  • Eine separate Gutachter-Haftpflichtversicherung ist auch für radiologische Gutachten empfehlenswert

Ausführliche Antwort

Radiologen erhalten Gutachtenanfragen häufig zu folgenden Themen: Beurteilung von Verletzungsbildern in Unfallsachen, Bewertung von Behandlungsfehlern bei früheren Bildgebungen (Befundungsfehler), oder Beurteilung des Krankheitsfortschritts für Rentenversicherungsanfragen. Die Honorierung erfolgt bei Gerichtsgutachten nach JVEG (Sachverständigenentschädigung), bei privaten Auftraggebern nach individueller Vereinbarung.

Ein besonderes Risiko besteht bei der Beurteilung von Befundungsfehlern anderer Radiologen: Hier muss der Gutachter besonders sorgfältig vorgehen, da ein unzutreffendes Gutachten zu Schadensersatzforderungen führen kann. Radiologen sollten außerdem beachten, dass sie sich durch ein Gerichtsgutachten unter Umständen einer strafrechtlichen Verantwortung aussetzen (falsches Gutachten nach § 163 StGB).

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Radiologen, die Gutachten anfertigen, sollten für diese Nebentätigkeit einen eigenen Haftpflichtschutz abschließen, der auch die Gutachtertätigkeit explizit einschließt. Ärzteversichert findet für Radiologen mit Gutachtertätigkeit passende Kombi-Policen, die sowohl die klinische als auch die gutachterliche Tätigkeit abdecken.

Quellen und weiterführende Informationen

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