Sportmediziner sind als Kassenärzte oft Allgemeinmediziner oder Orthopäden mit Zusatzbezeichnung. Die KV-Budgetierung begrenzt ihre Einnahmen, weshalb ein hoher Privatpatientenanteil angestrebt wird.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Sportmedizinische Leistungen wie Leistungsdiagnostik, Sportfähigkeitsgutachten und Bewegungsanalysen sind überwiegend Privatleistungen und nicht im GKV-Budget enthalten.
- Präventive Sportmedizin wird nach § 20 SGB V von GKV-Kassen als Kurs gefördert, aber nicht als ärztliche Kassenleistung abgerechnet.
- Der Privatanteil in einer sportmedizinischen Praxis liegt häufig bei 60 bis 80 Prozent des Gesamtumsatzes.
Ausführliche Antwort
Sportmedizin ist keine eigenständige Fachrichtung mit eigener KV-Zulassung, sondern eine Zusatzbezeichnung. Niedergelassene Sportmediziner sind daher meist als Allgemeinmediziner, Internisten oder Orthopäden zugelassen und unterliegen deren KV-Budgets. Innerhalb des KV-Budgets können nur Leistungen abgerechnet werden, die im EBM vorhanden sind.
Der wirtschaftliche Schwerpunkt liegt in der Sportmedizin daher auf Privatleistungen: Leistungsdiagnostik (Spiroergometrie, Laktatmessung), Behandlung von Sportverletzungen nach GOÄ, Ausstellung von Sportfähigkeitsgutachten für Vereine und Arbeitgeber sowie betriebliche Gesundheitsberatung für Unternehmen. Eine Spiroergometrie wird mit 150 bis 300 Euro nach GOÄ abgerechnet.
Die Kooperation mit Sportvereinen, Fitness-Studios und Betrieben eröffnet Sportmedizinern Einnahmen außerhalb des KV-Systems. Vereinsarztverträge sichern regelmäßige Einnahmen von 500 bis 2.000 Euro pro Monat pro Verein.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzteversichert empfiehlt Sportmedizinern, ihre Berufshaftpflicht auf die spezifischen Risiken der Sportmedizin anzupassen. Leistungsdiagnostik unter Belastung birgt kardiovaskuläre Risiken, die in Standardpolicen für Allgemeinmedizin möglicherweise nicht ausreichend gedeckt sind.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Zusatzbezeichnung Sportmedizin
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Budgetierung
- GKV Spitzenverband – Prävention nach § 20 SGB V
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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