Unfallchirurgische Praxen und Klinikärzte stehen vor der besonderen Herausforderung, teure Implantate und Operationsmaterialien wirtschaftlich einzusetzen. Gleichzeitig müssen notfallmedizinische Indikationen sofort versorgt werden, unabhängig von budgetären Einschränkungen. Ein professionelles Budgetmanagement ist daher für wirtschaftlich gesundes Arbeiten unerlässlich.

Hintergrund

Die Vergütung unfallchirurgischer Leistungen richtet sich im ambulanten Bereich nach dem EBM, im stationären nach dem DRG-System. Implantate zählen zu den größten Kostentreibern und werden von den Kassen oft gesondert verhandelt. Das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V gilt auch bei chirurgischen Eingriffen. Bei Durchführung von Operationen für Berufsgenossenschaften oder Unfallversicherungen gelten eigene Vergütungsregeln des Unfallversicherungsträgers. Budgetüberschreitungen können zu Regressforderungen der Kassenärztlichen Vereinigungen führen.

Praktische Hinweise für Ärzte

Verhandeln Sie Rahmenverträge für häufig eingesetzte Implantate und Verbrauchsmaterialien. Analysieren Sie regelmäßig Ihre Sachkosten je Eingriff und vergleichen Sie diese mit den Vergütungspauschalen. Nutzen Sie die Budgetberatung Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. Dokumentieren Sie die medizinische Notwendigkeit teurer Implantate sorgfältig.

Ärzteversichert berät Unfallchirurgen zu Versicherungslösungen, die neben der Berufshaftpflicht auch wirtschaftliche Risiken aus Regressverfahren und Betriebsunterbrechungen absichern.

Quellen

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