Unfallchirurgen zählen zu den am häufigsten als Sachverständige herangezogenen Fachärzten, weil Unfallfolgen regelmäßig Gegenstand von versicherungsrechtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen sind. Berufsgenossenschaften, private Unfallversicherungen und Sozialgerichte benötigen unfallchirurgische Expertise bei der Beurteilung von Dauerfolgen und Minderungen der Erwerbsfähigkeit.
Hintergrund
Gutachten für Berufsgenossenschaften (BG) unterliegen eigenen Verfahrensregeln und werden nach den Gebührenordnungen der gesetzlichen Unfallversicherung vergütet. Gerichtliche Gutachten richten sich nach dem JVEG. Die Musterberufsordnung der Bundesärztekammer verpflichtet Sachverständige zu Neutralität und Fachkompetenz. Gutachten zur Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) erfordern eine fundierte Kenntnis der unfallversicherungsrechtlichen Bewertungsmaßstäbe. Fehler in der MdE-Einschätzung können weitreichende Auswirkungen auf die Rentenansprüche der Betroffenen haben und zu Haftungsansprüchen führen.
Praktische Hinweise für Ärzte
Bilden Sie sich regelmäßig in der unfallchirurgischen Begutachtung fort und halten Sie Ihre Kenntnisse der MdE-Tabellen aktuell. Vereinbaren Sie bei Privataufträgen schriftliche Verträge mit Honorar und Fristen. Lehnen Sie Anfragen ab, wenn Interessenkonflikte bestehen. Dokumentieren Sie alle Untersuchungsbefunde sorgfältig und nachvollziehbar.
Ärzteversichert hilft Unfallchirurgen dabei, eine Berufshaftpflichtversicherung zu finden, die Gutachtertätigkeiten explizit einschließt und ausreichende Deckungssummen für das erhöhte Haftungsrisiko bietet.
Quellen
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Begutachtung
- Bundesministerium der Justiz: JVEG
- Bundesärztekammer: Musterberufsordnung
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