Urologen stehen wie andere Fachgruppen vor der Herausforderung, ihr Regelleistungsvolumen (RLV) effizient zu nutzen. Besonderheiten in der Urologie sind der hohe Anteil an ambulanten operativen Eingriffen, diagnostischen Leistungen und einer alternden Patientenpopulation.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ambulante urologische Operationen (AOP) können außerhalb des RLV abgerechnet werden
  • Prostatakarzinom-Früherkennung und Urodynamik sind gut vergütete Zusatzleistungen
  • Hausarztvertragspatienten und DMP-Teilnahmen stärken das Budget-Fundament

Ausführliche Antwort

Das RLV für Urologen wird auf Basis der durchschnittlichen Fachgruppenkosten und der eigenen Fallzahl berechnet. In der Urologie sind viele Leistungen hochpreisig, da sie besondere Geräte (Zystoskop, Urodynamikanlage, ESWL) erfordern. Urologen, die ambulante Operationen nach dem AOP-Vertrag (§ 115b SGB V) durchführen, können diese außerhalb des RLV abrechnen und damit das Budget entlasten.

Besonders vorteilhaft ist die Teilnahme am Prostatakarzinom-Früherkennungsprogramm und die Abrechnung von Vorsorge-GOP, die teilweise extrabudgetär vergütet werden. Für Patienten mit Inkontinenz oder neurogenen Blasenstörungen empfiehlt sich die Abrechnung von Urodynamik-Pauschalen und spezifischen Komplexleistungen.

Urologen in Gemeinschaftspraxen profitieren von geteilten Budgets und einer besseren Fallzahlsteuerung. Die interne Koordination, welcher Arzt welche Leistungen erbringt, kann die Budgetausschöpfung optimieren. Regelmäßige Abrechnungsberatungen bei der zuständigen KV helfen, strukturelle Optimierungspotenziale aufzudecken.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Urologen, die invasive Eingriffe in der ambulanten Praxis durchführen, sollten ihre Berufshaftpflicht auf ausreichende Deckung für ambulante Operationsrisiken prüfen. Ärzteversichert hilft dabei, den optimalen Versicherungsschutz für das urologische Leistungsspektrum zu finden.

Quellen und weiterführende Informationen

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