Zahnärzte arbeiten in einem gemischten Vergütungssystem aus GKV-Festzuschüssen, gesetzlich definierten Kassenleistungen und frei kalkulierbaren Privatleistungen. Die Budgetierung erfordert daher eine gute Kenntnis beider Vergütungssysteme sowie ein effizientes Praxiscontrolling. Wer die eigenen Kosten und Erlöse im Blick behält, arbeitet wirtschaftlich stabil und nachhaltig.
Hintergrund
Die GKV-Vergütung für Zahnärzte erfolgt nach dem Bewertungsmaßstab für Zahnärzte (BEMA) und umfasst insbesondere Regelversorgungen und befundabhängige Festzuschüsse bei Zahnersatz. Privatleistungen werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet. Das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V gilt auch in der Zahnheilkunde. Bei Überschreitung von Richtgrößen für bestimmte Leistungen können Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) eingeleitet werden. Laborkostenabrechnungen sind ein besonders regressgefährdeter Bereich.
Praktische Hinweise für Ärzte
Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Abrechnungsdaten auf Auffälligkeiten und nutzen Sie die Beratungsangebote Ihrer Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Achten Sie bei Laborleistungen auf transparente und nachvollziehbare Abrechnung. Investieren Sie in Praxismanagementsoftware mit Budgetcontrolling-Funktionen. Planen Sie Ihre Privatleistungen strategisch, um die Abhängigkeit von der GKV-Vergütung zu reduzieren.
Ärzteversichert berät Zahnärzte zu Versicherungslösungen, die auch finanzielle Risiken aus Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Regressverfahren abdecken.
Quellen
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung: BEMA und Vergütung
- GKV-Spitzenverband: Zahnärztliche Versorgung
- Bundeszahnärztekammer: Wirtschaftlichkeit
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