Zahnärzte werden für Gutachten zu Behandlungsfehlern, zur Schätzung von Zahnersatzkosten oder bei Streitigkeiten über die Erstattung durch Krankenkassen und Versicherungen angefragt. Auch Bißspuren-Analysen in Strafverfahren können Gegenstand zahnärztlicher Gutachten sein. Eine professionelle Herangehensweise sichert Qualität und rechtliche Sicherheit.
Hintergrund
Zahnärztliche Gutachten werden häufig von Kranken- und Zahnzusatzversicherungen sowie von Sozialgerichten bei Streitigkeiten über Versorgungsleistungen angefordert. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hat Grundsätze für die zahnärztliche Begutachtung erarbeitet. Gerichtlich beauftragte Gutachten werden nach dem JVEG vergütet. Die Musterberufsordnung der Bundesärztekammer gilt sinngemäß auch für Zahnärzte und verlangt Unparteilichkeit. Privatrechtliche Gutachten für Versicherungen können nach freier Vereinbarung honoriert werden.
Praktische Hinweise für Ärzte
Nehmen Sie nur Gutachtenanfragen an, für die Sie die spezifische Fachkompetenz mitbringen. Vereinbaren Sie bei Privataufträgen schriftliche Verträge mit Honorar und Fristen. Dokumentieren Sie alle Befunde und Bewertungen nachvollziehbar und neutral. Informieren Sie sich über aktuelle Leitlinien und Bewertungsmaßstäbe der zahnärztlichen Begutachtung.
Eine Berufshaftpflichtversicherung, die Gutachtertätigkeiten explizit einschließt, ist für Zahnärzte im Sachverständigenwesen unverzichtbar. Ärzteversichert hilft Zahnärzten, eine passende Absicherung zu finden.
Quellen
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung: Gutachterverfahren
- Bundesministerium der Justiz: JVEG
- Bundeszahnärztekammer: Berufsrecht
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →