Zahnärzte gehören zu den Ärztegruppen, die besonders häufig mit Patientenbeschwerden konfrontiert werden. Beschwerden reichen von Unzufriedenheit mit dem Zahnersatz über postoperative Schmerzen bis zu Vorwürfen von Behandlungsfehlern. Ein professionelles Beschwerdemanagement schützt die Arzt-Patienten-Beziehung und minimiert Haftungsrisiken.
Hintergrund
Das Patientenrechtegesetz (§ 630a ff. BGB) verpflichtet Zahnärzte zu umfassender Aufklärung und sorgfältiger Dokumentation. Beschwerden über mangelhafte Zahnersatzversorgung oder Behandlungsfehler können über die Schlichtungsstellen der Zahnärztekammern oder gerichtlich geltend gemacht werden. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hat Qualitätssicherungsmaßnahmen erarbeitet. Zahnärztliche Behandlungsfehler führen jährlich zu einer erheblichen Anzahl von Regressklagen. Eine lückenlose Dokumentation aller Behandlungsschritte und Aufklärungsgespräche ist der wichtigste Schutz gegen unbegründete Vorwürfe.
Praktische Hinweise für Ärzte
Führen Sie alle Aufklärungsgespräche und Heil- und Kostenpläne sorgfältig durch und lassen Sie diese vom Patienten unterschreiben. Richten Sie ein strukturiertes internes Beschwerdemanagement ein. Bei ernsthaften Vorwürfen von Behandlungsfehlern sollten Sie sofort Ihre Berufshaftpflichtversicherung informieren und keine eigenständigen Stellungnahmen abgeben. Nutzen Sie die Schlichtungsangebote der Zahnärztekammern als außergerichtliche Option.
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Quellen
- Bundeszahnärztekammer: Patientenrechte
- Bundesministerium der Justiz: BGB §630a
- KBV: Schlichtungsstellen
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