Arbeitsmediziner führen Eignungsuntersuchungen, Vorsorgeuntersuchungen und arbeitsmedizinische Beratungen durch, die spezifische Anforderungen an die Praxisausstattung stellen. Die Räumlichkeiten müssen sowohl Unternehmensbesichtigungen als auch ambulante Untersuchungen ermöglichen. Eine durchdachte Raumplanung steigert die Effizienz und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen.

Hintergrund

Arbeitsmedizinische Praxen unterliegen den Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV). Für Eignungsuntersuchungen müssen Ruhe, Diskretion und ausreichend Platz für Belastungsuntersuchungen gewährleistet sein. Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) hat Empfehlungen für die Ausstattung arbeitsmedizinischer Einrichtungen erarbeitet. Datenschutzanforderungen (DSGVO) spielen bei der Raumgestaltung ebenfalls eine zentrale Rolle. Wartezeiten sollten durch eine sinnvolle Terminplanung minimiert werden.

Praktische Hinweise für Ärzte

Statten Sie Ihre Praxis mit den für Eignungsuntersuchungen notwendigen Geräten aus, zum Beispiel Ergometrie, Audiometrie und Sehtest-Ausrüstung. Planen Sie einen separaten Beratungsbereich für arbeitsmedizinische Gespräche. Stellen Sie sicher, dass alle Untersuchungsräume die Datenschutzvorgaben der DSGVO erfüllen. Achten Sie auf Barrierefreiheit gemäß BGG.

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Quellen

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