Chirurgische Praxen mit ambulantem Operationsbetrieb stellen höchste Anforderungen an Raumplanung, Hygiene und technische Ausstattung. Die korrekte Gestaltung von OP-Bereich, Sterilisationseinheit und Aufwachraum ist Voraussetzung für den sicheren Betrieb und die Zulassung zur ambulanten Chirurgie.

Hintergrund

Ambulante OP-Einheiten unterliegen den Anforderungen der Kassenärztlichen Vereinigung und der Hygienevorschriften nach RKI-Empfehlungen sowie DIN-Normen für Operationsräume. Der OP-Bereich muss von Wartezimmer und Praxisbereichen strikt getrennt sein und besondere Luftfilterung sowie Schleusensysteme aufweisen. Sterilisationsräume müssen nach den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Sterilgutversorgung (DGSV) eingerichtet sein. Aufwachräume müssen eine vollständige Überwachungsausstattung vorhalten. Barrierefreiheit ist auch in Praxen mit ambulanter Chirurgie gesetzlich vorgeschrieben.

Praktische Hinweise für Ärzte

Planen Sie Ihren ambulanten OP in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. Lassen Sie die Hygieneplanung von einem Krankenhaushygieniker oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit begleiten. Investieren Sie in qualitativ hochwertige Lüftungs- und Sterilisationstechnik. Dokumentieren Sie alle Hygienemaßnahmen lückenlos.

Ärzteversichert berät Chirurgen zu Inventarversicherungen für OP-Ausstattung sowie zu Betriebshaftpflicht und Betriebsausfallversicherung für chirurgische Praxen.

Quellen

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