Die optimale Praxisraumgestaltung für Internisten richtet sich nach dem Behandlungsspektrum sowie den Anforderungen an Patientenfluss und Hygiene. Internistische Praxen benötigen neben Sprechzimmern spezielle Räume für EKG, Lungenfunktion, Sonographie und ggf. Endoskopie. Die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der ärztlichen Hygienestandards sind bindend.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Sprechzimmer sollten mindestens 12 bis 15 Quadratmeter umfassen, Untersuchungsräume für Endoskopie deutlich mehr
  • Wartebereiche für internistische Praxen sollten nach Infektionspatienten und anderen Patienten getrennt sein
  • Barrierefreiheit und ausreichende Belüftung sind gesetzliche Mindestanforderungen

Ausführliche Antwort

Internisten mit breitem Leistungsspektrum wie Gastroenterologie, Kardiologie oder Pneumologie müssen ihre Praxisräume funktional planen. Ein typisches Layout umfasst Anmeldung, Wartezone, zwei bis vier Sprechzimmer, einen Sonographieraum, einen EKG-Raum sowie je nach Spezialisierung einen Endoskopieraum mit Aufbereitung. Der Endoskopieraum muss laut RKI-Empfehlungen und DGVS-Leitlinien besondere Hygienestandards erfüllen, darunter ausreichende Belüftung, wasserundurchlässige Böden und ein separater Aufbereitungsbereich.

Die Flächenplanung folgt den Empfehlungen der KBV und der jeweiligen Landesärztekammern. Für einen reibungslosen Patientenfluss sollten Warte- und Behandlungsbereiche räumlich getrennt sein. Patienten mit Infektionskrankheiten wie Influenza oder COVID-19 sollten möglichst separat empfangen werden. Moderne Praxen setzen dabei auf ein Check-in-System mit automatischer Weiterleitung in separate Wartebereiche.

Investitionen in Praxisräume sind steuerlich relevant: Umbaukosten können als Betriebsausgaben abgesetzt oder über die Abschreibung (AfA) verteilt werden. Die Nutzungsdauer für bauliche Maßnahmen liegt in der Regel bei 15 bis 25 Jahren.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Bei Um- und Neubauten sollten Internisten frühzeitig prüfen, ob die Praxisimmobilie oder der Mietvertrag Umbaumaßnahmen erlaubt und wie diese versicherungsrechtlich abgesichert sind. Ärzteversichert berät zu Praxisinhaltsversicherung und Gebäudeschutz, damit Investitionen in die Praxisausstattung langfristig gesichert sind.

Quellen und weiterführende Informationen

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