Onkologen in Kliniken, MVZ oder Praxen arbeiten in einem Hochkompetenzbereich mit besonderen Anforderungen an Aus-, Weiter- und Fortbildung. Ihr Arbeitsvertrag muss die Teilnahme an klinischen Studien, die Verwendung teurer Therapien und die Vergütungsstruktur klar regeln.
Hintergrund
In der Onkologie ist die Beteiligung an klinischen Studien ein wichtiger Bestandteil der Versorgungsqualität, der im Vertrag geregelt und vom Arbeitgeber ermöglicht werden sollte. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt auch für onkologisch tätige Ärzte. Umsatzabhängige Vergütungsmodelle können in MVZ vorkommen und müssen kritisch geprüft werden. Die Haftung bei Chemotherapie-Komplikationen ist ein relevanter Punkt, der in Haftungsklauseln angemessen abgegrenzt werden sollte. Fortbildungsverpflichtungen im Bereich Tumortherapie erfordern regelmäßige Kongressbesuche.
Praktische Hinweise für Ärzte
Lassen Sie Ihren Vertrag von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder dem Marburger Bund prüfen. Bestehen Sie auf einer Regelung zur Teilnahme an klinischen Studien als Teil Ihrer ärztlichen Tätigkeit. Verhandeln Sie Fortbildungszeiten und -budgets für Onkologie-Kongresse. Prüfen Sie Haftungsklauseln auf angemessene Risikobegrenzung.
Ärzteversichert berät Onkologen zu Berufshaftpflichtversicherungen mit ausreichend hohen Deckungssummen für onkologische Behandlungen und ergänzender Berufsunfähigkeitsabsicherung.
Quellen
- Marburger Bund: Arbeitsrecht für Ärzte
- Bundesministerium für Arbeit: Arbeitszeitgesetz
- Bundesärztekammer: Weiterbildung Onkologie
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