Orthopädische Praxen müssen diagnostische und therapeutische Funktionen unter einem Dach vereinen. Röntgeneinheiten, Ultraschallgeräte für Weichteildiagnostik, Untersuchungsliegen und physiotherapeutische Behandlungsräume müssen sinnvoll angeordnet werden. Eine optimale Raumplanung steigert die Effizienz und die Patientenzufriedenheit.
Hintergrund
Röntgeneinrichtungen in orthopädischen Praxen unterliegen der Röntgenverordnung (RöV) und dem Strahlenschutzgesetz, was besondere bauliche Anforderungen an Abschirmung und Raumaufteilung stellt. Physikalisch-therapeutische Leistungen erfordern Räume mit ausreichend Platz und Ausstattung für Wärmetherapie, Elektrotherapie und manuelle Therapie. Barrierefreiheit ist besonders wichtig, da viele orthopädische Patienten eingeschränkt mobil sind. Hygienevorschriften nach RKI-Empfehlungen gelten für alle Untersuchungsgeräte. Die Strahlenschutzbegehung ist periodisch durchzuführen.
Praktische Hinweise für Ärzte
Planen Sie Ihren Röntgenbereich nach den Anforderungen des Strahlenschutzes und lassen Sie ihn vor Inbetriebnahme von der Behörde genehmigen. Gestalten Sie Behandlungsräume mit ausreichend Bewegungsraum für Patienten mit Gehhilfen. Überprüfen Sie regelmäßig die Hygiene Ihrer Untersuchungsgeräte und -flächen. Integrieren Sie eine ergonomische Arbeitsstationsplanung für Ihr Praxisteam.
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Quellen
- Bundesministerium für Umwelt: Röntgenverordnung
- Robert Koch Institut: Hygiene in Arztpraxen
- KBV: Qualitätsmanagement orthopädische Praxis
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