Pathologische Institute unterscheiden sich grundlegend von klassischen Arztpraxen: Anstelle von Wartezimmern stehen Labors, Sezierräume und Histologiebereiche im Vordergrund. Die Raumgestaltung muss höchste Sicherheitsstandards für den Umgang mit Gefahrstoffen und biologischem Material erfüllen und gleichzeitig effiziente Arbeitsabläufe ermöglichen.

Hintergrund

Pathologische Institute unterliegen der Biostoffverordnung (BioStoffV) für den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für den Umgang mit Fixierungsmitteln wie Formalin. Sektionsräume müssen nach speziellen hygienischen und lüftungstechnischen Standards eingerichtet sein. Histologielabors benötigen Schnittmaschinen, Einbettungsautomaten und Färbeautomaten sowie entsprechende Entsorgungsanlagen für Lösemittel. Abfallentsorgung von pathologischem Material unterliegt der Medizinprodukteabfallverordnung. Strahlenschutz kann bei molekularpathologischen Untersuchungen relevant sein.

Praktische Hinweise für Ärzte

Planen Sie Ihr Institut mit der Unterstützung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines Krankenhaushygienikers. Stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeiter im sicheren Umgang mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen regelmäßig geschult werden. Richten Sie eine vollständige Abluftanlage für Formalin und andere Lösemittel ein. Prüfen Sie regelmäßig alle Sicherheitseinrichtungen.

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Quellen

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