Radiologen in Praxen, Kliniken oder radiologischen Instituten haben spezifische Anforderungen an ihren Arbeitsvertrag. Regelungen zur Nutzung teurer Diagnosegeräte, Teleradiologie, Bereitschaftsdiensten für interventionelle Eingriffe und Vergütungsmodellen müssen klar definiert sein.

Hintergrund

Radiologen sind zunehmend auch in der Teleradiologie tätig, was besondere Regelungen zu Datenschutz, Verantwortlichkeit und Vergütung erfordert. Bereitschaftsdienste für interventionelle Radiologie wie Embolisationen oder TIPSS erfordern klare Vergütungsregelungen. Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) begründet zusätzliche Pflichten für Radiologen als Strahlenschutzverantwortliche. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) setzt Grenzen für Schicht- und Bereitschaftsdienste. Fortbildungsverpflichtungen für neue bildgebende Verfahren sind regelmäßig.

Praktische Hinweise für Ärzte

Lassen Sie Ihren Vertrag von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen. Klären Sie explizit die Regelungen zur Teleradiologie einschließlich Verantwortlichkeit und Vergütung. Verhandeln Sie Fortbildungszeiten für neue bildgebende Technologien. Prüfen Sie Regelungen zu Strahlenschutzpflichten und deren Vergütung.

Ärzteversichert berät Radiologen zu Berufshaftpflichtversicherungen mit ausreichend hohen Deckungssummen für bildgebende Diagnostik und ergänzender Berufsunfähigkeitsabsicherung.

Quellen

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