Sportmediziner arbeiten in einem breit gefächerten Tätigkeitsfeld von der Praxistätigkeit bis zur Betreuung von Leistungssportlern und Vereinen. Der Arbeitsvertrag muss die Besonderheiten der Zusatzbezeichnung Sportmedizin, Verbandsarzt-Tätigkeiten und Vergütungsmodelle für Leistungsdiagnostik abbilden.

Hintergrund

Die Zusatzbezeichnung Sportmedizin erfordert regelmäßige Fortbildungen, die im Vertrag unterstützt werden sollten. Verbandsarzt-Tätigkeiten für Sportvereine oder Verbände können Regelungen zu Haftung und Vergütung erfordern. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt auch für Sportmediziner in Anstellung. Vergütungsmodelle für Leistungsdiagnostik und Tauglichkeitsgutachten sollten klar im Vertrag geregelt sein. Wettbewerbsverbote nach Vertragsende können die spätere Niederlassung einschränken.

Praktische Hinweise für Ärzte

Lassen Sie Ihren Vertrag von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen. Verhandeln Sie Fortbildungszeiten für den Erhalt der Zusatzbezeichnung. Klären Sie Haftungsfragen bei der Betreuung von Leistungssportlern. Prüfen Sie Wettbewerbsverbote auf Rechtmäßigkeit und Angemessenheit.

Ärzteversichert berät Sportmediziner zu Berufshaftpflichtversicherungen, die auch die Verbandsarzt- und Gutachtertätigkeit abdecken, sowie zu Berufsunfähigkeitsschutz.

Quellen

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