Eine unfallchirurgische Praxis erfordert eine besondere Raumplanung: Gipsraum, Röntgenbereich (mit Strahlenschutzwänden), Behandlungsräume für Verbände und Wundversorgung sowie ein ausreichend großes Wartezimmer für Notfälle müssen eingeplant werden. Die Planung folgt den Vorgaben der Röntgenverordnung (RöV), der Strahlenschutzverordnung und den hygienerechtlichen Anforderungen der Landesbauordnungen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gipsraum und Röntgenraum sind für unfallchirurgische Praxen funktionsnotwendige Pflichtbereiche
- Barrierefreiheit nach DIN 18040 bei Neubau oder wesentlichem Umbau vorgeschrieben
- Investitionsbedarf für Röntgenanlage und Gipsausrüstung: 50.000 bis 150.000 Euro
Ausführliche Antwort
Der Röntgenbereich einer unfallchirurgischen Praxis muss die baulichen Anforderungen der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) erfüllen. Wände, Böden und Decken des Röntgenraums müssen die notwendige Strahlenschutzwirkung (Bleiäquivalent) aufweisen, was von einem Strahlenschutzgutachter zu bestätigen ist. Die Zulassung des Röntgengeräts und die Anmeldung beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt sind Pflicht.
Der Gipsraum benötigt eine Ablaufrinne mit Gipsfang, da Gipsabwasser nicht in die reguläre Kanalisation eingeleitet werden darf. Wände und Böden sollten leicht zu reinigen sein (Fliesen, glatte Oberflächen). Empfohlen werden zudem ein Ergonomie-Tisch für die Gipsanlage sowie ausreichend Lagerkapazität für Verbands- und Gipsmaterialien.
Für die Notfallaufnahme und Wundversorgung sind mindestens zwei Behandlungsräume mit abwaschbaren Oberflächen, ausreichender Beleuchtung (mindestens 500 Lux) und einem chirurgischen Waschbecken notwendig. Die Praxis sollte zudem über eine gesonderte Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP) mit Sterilisationsautoklav verfügen.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Praxisräume müssen nicht nur den medizinischen Anforderungen genügen, sondern auch versicherungsrechtlich korrekt genutzt werden. Ärzteversichert empfiehlt, die Praxisinhaltsversicherung und Betriebshaftpflicht vor dem Praxisstart auf die spezifischen Geräte und Tätigkeiten einer unfallchirurgischen Praxis abzustimmen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Praxisausstattung und -organisation
- Gesetze im Internet – Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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