Angestellte Zahnärzte in Praxen, MVZ oder zahnärztlichen Zentren müssen ihren Arbeitsvertrag sorgfältig prüfen. Vergütungsmodelle mit umsatzabhängigen Anteilen, Wettbewerbsverbote und Regelungen zur Nutzung von Praxiseinrichtung für Privatleistungen sind zentrale Punkte.
Hintergrund
Zahnärztliche Vergütungsmodelle in Anstellung können Festgehalt, Umsatzbeteiligung oder Mischmodelle umfassen. Umsatzabhängige Modelle müssen klar definiert sein, insbesondere hinsichtlich der Abgrenzung von GKV- und Privatleistungen. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt auch für angestellte Zahnärzte. Wettbewerbsverbote nach Vertragsende sind in der Zahnheilkunde verbreitet und müssen räumlich, zeitlich und sachlich begrenzt sein. Fortbildungsverpflichtungen nach der zahnärztlichen Berufsordnung sollten vom Arbeitgeber unterstützt werden.
Praktische Hinweise für Ärzte
Lassen Sie Ihren Vertrag von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder dem Freien Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) prüfen. Achten Sie auf klare Definitionen bei umsatzabhängigen Vergütungsmodellen. Prüfen Sie Wettbewerbsverbote auf Rechtmäßigkeit und Angemessenheit. Verhandeln Sie Fortbildungszeiten und -budgets.
Ärzteversichert berät Zahnärzte zu Berufshaftpflichtversicherungen und ergänzenden Absicherungen wie Berufsunfähigkeitsschutz, der auf die spezifischen Risiken der zahnärztlichen Tätigkeit abgestimmt ist.
Quellen
- Freier Verband Deutscher Zahnärzte: Praxisführung
- Bundesministerium für Arbeit: Arbeitszeitgesetz
- Bundeszahnärztekammer: Berufsrecht
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