Die Gründung einer eigenen Allgemeinmedizin-Praxis ist ein bedeutender Schritt in der ärztlichen Karriere. Er erfordert sorgfältige Planung in Bezug auf Zulassung, Finanzierung, Praxisausstattung und rechtliche Absicherung. Wer gut vorbereitet ist, legt den Grundstein für eine langfristig erfolgreiche Niederlassung.
Hintergrund
Die Niederlassung als Vertragsarzt setzt eine Zulassung durch den Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung voraus, die an die Bedarfsplanung geknüpft ist. In gesperrten Planungsbereichen ist eine Zulassung nur möglich, wenn ein Vertragsarztsitz übernommen oder eine Sonderbedarfszulassung beantragt wird. Die Gründungsberatung der Kassenärztlichen Vereinigungen hilft bei der Orientierung. Finanzierungsbedarf und Betriebsmittelplanung sollten mit einer Hausbank oder einem auf Ärzte spezialisierten Finanzberater besprochen werden. Die Facharztanerkennung und ggf. Zusatzqualifikationen müssen vorliegen.
Praktische Hinweise für Ärzte
Beginnen Sie die Planung mindestens 18 Monate vor dem geplanten Praxisstart. Holen Sie Beratung bei Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung ein. Sichern Sie sich frühzeitig eine Finanzierungszusage und erstellen Sie einen detaillierten Businessplan. Informieren Sie sich über alle erforderlichen Zulassungen und Genehmigungen.
Als frisch niedergelassener Allgemeinmediziner brauchen Sie von Anfang an einen vollständigen Versicherungsschutz. Ärzteversichert hilft Ihnen, Berufshaftpflicht, Berufsunfähigkeitsversicherung und Praxisversicherungen optimal zu kombinieren.
Quellen
- KBV: Niederlassung und Zulassung
- Bundesärztekammer: Niederlassungsberatung
- GKV-Spitzenverband: Bedarfsplanung
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