Anästhesisten, die sich niederlassen wollen, gründen häufig eine Schmerzambulanz oder beteiligen sich an einem ambulanten OP-Zentrum. Beide Modelle haben spezifische Anforderungen an Zulassung, Ausstattung und Kooperationsstrukturen. Eine gründliche Vorbereitung ist entscheidend für den Erfolg.
Hintergrund
Die Niederlassung als Anästhesist setzt eine Zulassung durch den Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung voraus, die an die Bedarfsplanung gebunden ist. Schmerzmedizinische Praxen können eine Sonderbedarfszulassung beantragen. Ambulante OP-Zentren erfordern besondere bauliche, technische und personelle Voraussetzungen. Die Zulassung zum ambulanten Operieren nach § 115b SGB V setzt eine Vereinbarung mit den Krankenkassen voraus. Kooperationsverträge mit operativen Fachgruppen sind für ambulante OP-Zentren üblich.
Praktische Hinweise für Ärzte
Holen Sie frühzeitig Beratung bei Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung und der zuständigen Ärztekammer ein. Prüfen Sie Kooperationsmodelle mit anderen Fachärzten. Erstellen Sie einen realistischen Businessplan, der alle Investitionskosten für Narkosegeräte und Monitoring berücksichtigt. Sichern Sie sich frühzeitig eine Finanzierungszusage.
Ärzteversichert hilft Anästhesisten beim Aufbau eines vollständigen Versicherungsschutzes für die Praxisgründung, inklusive Berufshaftpflicht mit anästhesiologischem Risikoschutz.
Quellen
- KBV: Ambulantes Operieren §115b SGB V
- Bundesärztekammer: Niederlassungsberatung
- GKV-Spitzenverband: Ambulante Operationen
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