Arbeitsmediziner, die sich selbstständig machen, gründen in der Regel einen betriebsärztlichen Dienst oder eine arbeitsmedizinische Praxis. Im Unterschied zu anderen Fachgruppen erfolgt die Finanzierung überwiegend über Verträge mit Unternehmen und nicht über GKV-Vergütung. Wer gezielt vorgeht, kann eine wirtschaftlich stabile Praxis aufbauen.
Hintergrund
Arbeitsmediziner sind als Betriebsärzte nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) tätig und werden von Unternehmen auf Basis privatrechtlicher Verträge beauftragt. Eine Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung ist für rein arbeitsmedizinische Tätigkeiten nicht erforderlich. Die Fachkunde als Betriebsarzt ist Voraussetzung für die Tätigkeit und muss durch Fortbildung aktuell gehalten werden. Existenzgründungsberatung durch die Ärztekammer oder Steuerberater ist empfehlenswert. Der Aufbau eines Kundenstamms aus kleinen und mittleren Unternehmen erfordert aktives Netzwerken.
Praktische Hinweise für Ärzte
Entwickeln Sie ein klares Leistungsangebot für Unternehmen und kalkulieren Sie Ihre Stundensätze realistisch. Nutzen Sie die Netzwerke der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin (DGAUM) und regionaler Fachverbände. Besorgen Sie sich alle erforderlichen Geräte für Eignungsuntersuchungen. Schließen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung für die arbeitsmedizinische Beratungstätigkeit ab.
Ärzteversichert berät Arbeitsmediziner zu allen relevanten Versicherungen für die Praxisgründung und betriebsärztliche Tätigkeit.
Quellen
- Bundesministerium für Arbeit: Arbeitssicherheitsgesetz
- Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin
- Bundesärztekammer: Niederlassung und Praxis
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