Die Gründung einer Augenarztpraxis ist aufwändig und kapitalintensiv, da moderne Diagnostik- und Therapiegeräte erhebliche Investitionen erfordern. Trotzdem ist die Augenarztpraxis wirtschaftlich attraktiv, besonders durch den wachsenden Bedarf an refraktiver Chirurgie und der Versorgung einer alternden Bevölkerung.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Investitionsbedarf einer Augenarztpraxis liegt bei 400.000 bis 800.000 Euro für Vollausstattung
- Kassenarztsitz über KV oder Praxiskauf ist Voraussetzung für GKV-Abrechnung
- IGeL-Leistungen wie refraktive Chirurgie bieten erhebliche Zusatzerträge
Ausführliche Antwort
Eine moderne Augenarztpraxis benötigt OCT-Geräte (20.000 bis 60.000 Euro), Spaltlampen, Perimetrie und Tonometrie, Fluoreszenzangiographiegeräte sowie Lasergeräte für refraktive Eingriffe (ab 100.000 Euro). Hinzu kommen OP-Bereich für Kataraktoperationen, wenn diese angeboten werden, mit Investitionen von weiteren 200.000 bis 400.000 Euro. Die Gesamtinvestition einer vollausgestatteten Praxis mit Lasikzentrum liegt bei 600.000 bis 1 Million Euro.
Für die GKV-Abrechnung ist ein Kassenarztsitz erforderlich, der in Ballungsräumen knapp und teuer ist (80.000 bis 200.000 Euro Kaufpreis). In unterversorgten Regionen vergibt die KV Kassenarztsitze kostenlos oder zu günstigeren Bedingungen. Viele Augenärzte gründen im MVZ-Verbund, um Investitionen zu teilen.
Der hohe IGeL-Anteil in der Augenarztpraxis (Kontaktlinsenanpassung, Laser-Refraktionschirurgie, erweiterte Glaukomuntersuchung) macht das Fach finanziell besonders attraktiv. Jahresumsätze von 500.000 bis 1,2 Millionen Euro sind für gut geführte Augenarztpraxen realistisch.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Bei der Praxisgründung müssen Augenärzte für alle OP-Tätigkeiten eine besonders hohe Berufshaftpflichtdeckung sicherstellen. Ärzteversichert begleitet Augenärzte von der Investitionsplanung bis zum ersten Praxistag und koordiniert das vollständige Versicherungspaket aus einer Hand.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Augenarzt-Niederlassung
- Bundesärztekammer – Weiterbildungsordnung Augenheilkunde
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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