Chirurgen, die sich niederlassen wollen, stehen vor einer besonders kapitalintensiven Gründungsphase. Ambulante OP-Ausstattung, Sterilisationsanlagen und Aufwachraum erfordern hohe Investitionen. Gleichzeitig bietet eine gut geführte chirurgische Praxis mit ambulantem Operieren wirtschaftlich attraktive Perspektiven.

Hintergrund

Die Niederlassung als chirurgischer Vertragsarzt setzt eine Zulassung durch den Zulassungsausschuss voraus. Für ambulantes Operieren nach § 115b SGB V ist eine gesonderte Vereinbarung mit den Krankenkassen erforderlich. Die baulichen und hygienischen Anforderungen an ambulante OP-Einheiten sind streng und erfordern Abnahmen durch Gesundheitsamt und Kassenärztliche Vereinigung. Der Investitionsbedarf für eine chirurgische Praxis liegt je nach Ausstattung und Fachschwerpunkt erheblich höher als bei konservativen Fachgruppen. Kooperationsmodelle mit Anästhesisten sind für ambulante Operationen obligatorisch.

Praktische Hinweise für Ärzte

Holen Sie frühzeitig Beratung bei Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung und einem auf Ärzte spezialisierten Finanzberater ein. Planen Sie Ihre OP-Einheit in enger Abstimmung mit Hygieniker und Gesundheitsamt. Erstellen Sie einen detaillierten Businessplan. Klären Sie Kooperationsverträge mit Anästhesisten frühzeitig.

Ärzteversichert unterstützt Chirurgen bei der Zusammenstellung aller erforderlichen Versicherungen für die Praxisgründung, inklusive Berufshaftpflicht mit ausreichend hohen Deckungssummen für operative Tätigkeiten.

Quellen

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