Dermatologen profitieren bei der Praxisgründung davon, dass ihr Fachgebiet attraktive Kombinationen aus GKV-Versorgung und Privatleistungen ermöglicht. Laserbehandlungen, ästhetische Dermatologie und allergologische Diagnostik bieten wirtschaftlich interessante Erweiterungsmöglichkeiten. Eine gut konzipierte Praxis vereint medizinische Qualität und wirtschaftliche Stabilität.

Hintergrund

Die Zulassung als Vertragsarzt erfolgt über den Zulassungsausschuss und ist an die Bedarfsplanung geknüpft. Lasergeräte erfordern eine Sachkundenachweis und unterliegen dem Medizinproduktegesetz. Ästhetische Behandlungen wie Botulinum-Toxin-Injektionen zählen zu Privatleistungen und müssen entsprechend organisiert sein. Die baulichen und hygienischen Anforderungen an dermatologische Praxen richten sich nach den RKI-Empfehlungen. Allergologische Diagnostik setzt eine Qualifikation in Allergologie voraus.

Praktische Hinweise für Ärzte

Planen Sie von Anfang an, welche Privatleistungen Sie anbieten möchten, und klären Sie die rechtlichen Voraussetzungen. Investieren Sie in hochwertige Lasergeräte, die vielfältige medizinische und ästhetische Indikationen abdecken. Holen Sie frühzeitig Zulassungsberatung bei Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung ein. Erstellen Sie einen Businessplan, der GKV- und Privatleistungsanteile differenziert darstellt.

Ärzteversichert berät Dermatologen zu maßgeschneiderten Versicherungslösungen, die auch Laserbehandlungen und ästhetische Dermatologie in der Berufshaftpflicht abdecken.

Quellen

Blog-Übersicht

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →