Gynäkologen, die sich niederlassen wollen, stehen vor der Entscheidung, ob sie Geburtshilfe in ihre Praxis integrieren möchten. Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf Haftpflichtprämien, Bereitschaftsdienste und Praxisausstattung. Eine durchdachte Planung legt den Grundstein für langfristigen Erfolg.

Hintergrund

Die Niederlassung als Frauenarzt setzt eine Zulassung durch den Zulassungsausschuss voraus. Bei Aufnahme der Geburtshilfe sind zusätzliche Qualifikationen und eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung erforderlich, da Geburtsschadenfälle zu den kostspieligsten Haftungsfällen in der Medizin gehören. Ultraschall in der Schwangerschaft erfordert eine spezielle Qualifikation und Genehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Mutterschaftsvorsorge. Pränataldiagnostik setzt erweiterte Qualifikationen voraus.

Praktische Hinweise für Ärzte

Entscheiden Sie frühzeitig, ob Sie Geburtshilfe anbieten wollen, und kalkulieren Sie die Versicherungskosten ein. Holen Sie Beratung bei Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung und Ärztekammer ein. Erstellen Sie einen detaillierten Businessplan. Sichern Sie sich eine Geburtshilfe-taugliche Berufshaftpflichtversicherung, wenn Sie Geburtshilfe planen.

Ärzteversichert unterstützt Gynäkologen bei der Auswahl einer Berufshaftpflichtversicherung mit geburtshilflichem Risikoschutz und berät zu allen weiteren Praxisversicherungen.

Quellen

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