HNO-Ärzte, die eine eigene Praxis gründen, können ein breit gefächertes Leistungsspektrum von der Hörgeräteversorgung über ambulante Operationen bis zur Allergologie anbieten. Die Kombination aus GKV-Leistungen und Privatangeboten macht HNO-Praxen wirtschaftlich attraktiv, erfordert aber eine sorgfältige Planung.

Hintergrund

Die Niederlassung als HNO-Arzt setzt eine Zulassung durch den Zulassungsausschuss voraus, die an die Bedarfsplanung gebunden ist. Audiologische Leistungen erfordern eine schallisolierte Messkabine nach DIN-Standards. Für ambulante Eingriffe wie Tonsillektomien oder Tympanostomieröhrchen-Einlagen ist eine Genehmigung nach § 115b SGB V erforderlich. Hörgeräteversorgung kann als Privatleistung zusätzliche Einnahmen generieren. Allergologische Diagnostik und Therapie setzen spezifische Qualifikationen voraus.

Praktische Hinweise für Ärzte

Planen Sie frühzeitig, welches Leistungsspektrum Sie anbieten wollen, und holen Sie Zulassungsberatung bei Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung ein. Investieren Sie in qualitativ hochwertige Audiometrietechnik. Klären Sie die Anforderungen für ambulante Eingriffe frühzeitig mit Gesundheitsamt und Kassenärztlicher Vereinigung. Erstellen Sie einen realistische Finanzierungsplan.

Ärzteversichert berät HNO-Ärzte zu allen erforderlichen Versicherungen für die Praxisgründung, inklusive Berufshaftpflicht für operative und diagnostische Tätigkeiten.

Quellen

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