Internisten, die eine Praxis gründen, stehen vor der Frage, ob sie eine allgemeininternistische Praxis oder eine Schwerpunktpraxis in Kardiologie, Gastroenterologie oder anderen Teilgebieten eröffnen wollen. Diese Entscheidung beeinflusst Zulassungsanforderungen, Geräteinvestitionen und Patientenzielgruppen erheblich.

Hintergrund

Die Zulassung als Internist ohne Schwerpunkt und als Schwerpunktinternist folgt unterschiedlichen Zulassungsregelungen der Kassenärztlichen Vereinigungen. Schwerpunktinternisten benötigen entsprechende Weiterbildungsabschlüsse. Geräteinvestitionen variieren je nach Schwerpunkt stark: Ein Kardiologe benötigt Echokardiographiegeräte und Belastungs-EKG, ein Gastroenterologe Endoskopiegeräte. Das Wirtschaftlichkeitsgebot und die Richtgrößen für Verordnungen spielen in der Inneren Medizin eine wichtige Rolle. Kooperationsmodelle mit anderen Internisten oder MVZ können die Gründungskosten verteilen.

Praktische Hinweise für Ärzte

Holen Sie frühzeitig Beratung bei Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung und einem auf Ärzte spezialisierten Steuerberater ein. Erstellen Sie einen Businessplan, der Ihre schwerpunktspezifischen Investitionen realistisch abbildet. Prüfen Sie Kooperationsmöglichkeiten. Sichern Sie sich frühzeitig eine Finanzierungszusage bei einer Ärztebank.

Ärzteversichert berät Internisten zu Berufshaftpflichtversicherungen, die auf die spezifischen Risiken internistischer Schwerpunkte abgestimmt sind, sowie zu weiteren Praxisversicherungen.

Quellen

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