Die Gründung einer kardiologischen Praxis erfordert eine Kassenzulassung, erhebliche Investitionen in diagnostische Geräte (EKG, Echokardiographie, Belastungs-EKG, Langzeit-EKG) und sorgfältige Standortplanung. Als Internist mit Schwerpunkt Kardiologie benötigen Kardiologen zudem spezielle Genehmigungen für apparative Diagnostik. Der Markt für kardiologische Fachpraxen ist aufgrund der demographischen Entwicklung langfristig stabil.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Kassenzulassung als Internist mit Schwerpunkt Kardiologie bei der KV beantragen
- Geräteinvestitionen für kardiologische Grundausstattung: ca. 100.000 bis 350.000 Euro
- Für spezielle Leistungen (Herzschrittmacher-Kontrolle, Stressechokardiographie) sind gesonderte Genehmigungen nötig
Ausführliche Antwort
Kardiologen starten ihre Niederlassung in der Regel als Internisten mit Schwerpunkt Kardiologie. Die Bedarfsplanung der KV richtet sich nach dem Verhältnis von Fachärzten zur Bevölkerung im Planungsbereich. Freie Kassensitze bestehen häufiger in ländlichen Regionen oder durch Praxisübernahmen von aus dem Beruf ausscheidenden Kolleginnen und Kollegen.
Die diagnostische Grundausstattung umfasst EKG (12-Kanal), Langzeit-EKG-Recorder, Langzeit-Blutdruckmessgeräte, Ergometrie (Belastungs-EKG), Echokardiographiegerät (B-Mode, Doppler) und ggf. Stressechokardiographieequipment. Hochwertige Echokardiographiegeräte kosten allein 80.000 bis 200.000 Euro. Für spezielle Verfahren wie transösophageale Echokardiographie (TEE) oder elektrophysiologische Untersuchungen sind besondere Genehmigungen und technische Ausstattungen erforderlich.
Für die Finanzplanung einer kardiologischen Praxis sind 200.000 bis 500.000 Euro Startkapital realistisch. Die KfW-Förderbank bietet spezielle Heilberufekredite mit günstigen Zinsen. Alternativ finanzieren die apoBank und andere Heilberufebanken Praxisgründungen zu konditionsstarken Konditionen. Ein detaillierter Businessplan mit Umsatzprognosen und Kostenplanung ist Voraussetzung für jede Bankfinanzierung.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Bei Gründung einer kardiologischen Praxis sollte die Berufshaftpflicht auf alle durchgeführten Untersuchungen und interventionellen Maßnahmen abgestimmt sein. Ärzteversichert unterstützt kardiologische Praxisgründer beim Aufbau eines vollständigen Versicherungsschutzes und prüft, ob spezielle Leistungen (TEE, Stressechokardiographie) in der Police enthalten sind.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Zulassung und Genehmigungen für Fachärzte
- Bundesärztekammer – Praxisgründung Internisten
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →