Eine eigene pädiatrische Praxis zu gründen erfordert sorgfältige Planung: KV-Zulassung, kindgerechte Praxisausstattung, Standortwahl in einem kinderreichen Einzugsgebiet und ein solides Finanzierungskonzept sind die zentralen Bausteine.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • KV-Zulassung als Kinderarzt beantragen, Bedarfsplanung der zuständigen KV prüfen
  • Kindgerechte Praxisausstattung (Wartezimmer, Untersuchungsräume) und Hygienestandards
  • Praxisgründungskosten typischerweise 80.000 bis 150.000 Euro

Ausführliche Antwort

Der erste Schritt zur eigenen Kinderarztpraxis ist die Beantragung der vertragsärztlichen Zulassung beim Zulassungsausschuss der kassenärztlichen Vereinigung. Für Kinderärzte (Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin) gilt in vielen Regionen kein voller Planungsstopp, da Kinderärzte in vielen Landkreisen als unterversorgt gelten. Das erleichtert die Zulassung erheblich.

Die Praxisausstattung für Kinderärzte hat besondere Anforderungen: kindgerechte Wartebereiche mit Spielecke, separate Wartezonen für infektiöse und gesunde Kinder, Neugeborenenbehandlungsliegen, Pulsoxymeter, Spirometrie, Hörscreening-Geräte und Reanimaionsequipment für Neugeborene. Die Investitionskosten sind vergleichbar mit anderen Praxen und liegen bei 80.000 bis 150.000 Euro für die Erstausstattung.

Die Standortwahl sollte kindgerechte Infrastruktur priorisieren: Nähe zu Kitas, Grundschulen, familienfreundlichen Wohngebieten und gute Erreichbarkeit mit Kinderwagen und öffentlichem Nahverkehr. Förderprogramme einzelner Kommunen und KVen für Kinderärzte in Unterversorgungsgebieten können die Finanzierung erheblich erleichtern.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Kinderärzte haben eine besondere Verantwortung, da sie mit vulnerablen Patienten arbeiten. Die Berufshaftpflicht sollte pädiatrische Risiken explizit abdecken. Ärzteversichert empfiehlt eine auf Kinderarztpraxen zugeschnittene Police mit ausreichend hoher Deckungssumme.

Quellen und weiterführende Informationen

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