Die Gründung einer neurologischen Praxis ist anspruchsvoll: Neurologie-spezifische Geräte (EEG, EMG, Doppler), die Planung der Weiterbildungszeit und die Bedarfsplanung der KV müssen koordiniert werden. Mit guter Vorbereitung ist der Schritt in die Niederlassung aber attraktiv.
Das Wichtigste auf einen Blick
- KV-Zulassung für Neurologie und Psychiatrie separat prüfen (zwei Fachgebiete mit unterschiedlicher Bedarfsplanung)
- Geräteinvestition für neurologisches Grundequipment: 50.000 bis 120.000 Euro
- Viele Neurologen gründen zusammen mit Psychiatern eine BAG für gemeinsamen Einzugsbereich
Ausführliche Antwort
Neurologen, die sich niederlassen möchten, beantragen beim Zulassungsausschuss der zuständigen KV eine vertragsärztliche Zulassung. Die Neurologie gehört zur fachärztlichen Versorgungsebene und unterliegt der Bedarfsplanung: In vielen Großstädten sind die Planungsbereiche für Neurologen gesperrt. In ländlichen Regionen hingegen herrscht oft Unterversorgung, was die Zulassung erheblich erleichtert und Förderprogramme der KV auslöst.
Die Geräteanforderungen sind spezifisch: Ein modernes EEG-System kostet 20.000 bis 50.000 Euro, EMG/ENG-Systeme 15.000 bis 30.000 Euro, Doppler/Duplexsonographie-Geräte 30.000 bis 60.000 Euro. Zusammen mit Praxisausstattung und Umbau sind Investitionen von 100.000 bis 200.000 Euro realistisch. Finanzierungsmöglichkeiten bestehen über apoBank, KfW und KV-Niederlassungsförderung.
Viele Neurologen gründen eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) mit einem Psychiater, da sich die Patientenklientel oft überschneidet und gemeinsame Räume, Personal und Abrechnung Synergien schaffen. Eine solche neuropsychiatrische Gemeinschaftspraxis bietet ein breites Leistungsspektrum und kann auch spezifische Selektivverträge (z.B. für Demenzversorgung oder MS-Betreuung) abschließen.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Neurologen mit einem breiten diagnostischen Spektrum sollten sicherstellen, dass ihre Berufshaftpflicht alle eingesetzten Verfahren (EEG, Lumbalpunktionen, Botox-Injektionen) abdeckt. Ärzteversichert prüft den Deckungsumfang und schließt eventuelle Lücken für neurologische Spezialtechniken.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Niederlassung Neurologie
- Bundesärztekammer – Facharztweiterbildung Neurologie
- KfW – Praxisgründungskredit
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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