Die Gründung einer nuklearmedizinischen Praxis gehört zu den kapitalintensivsten Gründungsvorhaben in der ambulanten Medizin. PET-CT oder Gammakameras erfordern Millionenbeträge an Investitionskapital, und die strahlenschutzrechtliche Genehmigung durch die zuständige Landesbehörde ist ein aufwendiger Prozess.
Hintergrund
Die Zulassung als Nuklearmediziner setzt eine Zulassung durch den Zulassungsausschuss sowie eine Genehmigung zur Anwendung radioaktiver Stoffe nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) voraus. Die baulichen und technischen Anforderungen an nuklearmedizinische Praxen sind im Strahlenschutzrecht detailliert geregelt. Die Betriebsgenehmigung muss vor Inbetriebnahme von der zuständigen Behörde erteilt werden. Der Investitionsbedarf für PET-CT-Geräte liegt im einstelligen Millionenbereich. Kooperationen mit radiologischen Praxen können Investitionskosten teilen.
Praktische Hinweise für Ärzte
Planen Sie die Gründung mindestens 2 bis 3 Jahre im Voraus und schalten Sie frühzeitig einen Strahlenschutzexperten und einen auf Ärzte spezialisierten Finanzberater ein. Klären Sie alle behördlichen Anforderungen bei der zuständigen Landesbehörde. Prüfen Sie Kooperations- und Finanzierungsmodelle mit radiologischen Partnern. Erstellen Sie einen umfassenden Businessplan.
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Quellen
- Bundesamt für Strahlenschutz: Medizinische Strahlenanwendung
- KBV: Nuklearmedizin Zulassung
- Bundesministerium für Umwelt: Strahlenschutzgesetz
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