Die Gründung einer onkologischen Praxis ist ein komplexes Vorhaben mit hohen regulatorischen, finanziellen und versorgungsrechtlichen Anforderungen. Onkologische Praxen benötigen neben der KV-Zulassung häufig eine Genehmigung zur ambulanten Chemotherapie, was besondere Ausstattungs- und Qualifikationsanforderungen mit sich bringt. Eine sorgfältige Planung über mindestens zwei Jahre vor Gründung ist empfehlenswert.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Onkologische Praxen benötigen eine spezielle Genehmigung nach Onkologie-Vereinbarung (Anlage 7 BMV-Ä) zur ambulanten Chemotherapie
  • Investitionsbedarf liegt typischerweise bei 300.000 bis 600.000 Euro für Ausstattung und Räumlichkeiten
  • Gemeinschaftspraxis oder MVZ reduzieren das wirtschaftliche Risiko und erleichtern die Zulassung

Ausführliche Antwort

Onkologische Praxen müssen im Kassensystem die Anforderungen der Onkologie-Vereinbarung erfüllen, um ambulante Chemotherapien abrechnen zu dürfen. Dazu gehören ausreichende Räumlichkeiten für die Infusionstherapie (mindestens 2 Behandlungsliegen), eine psychoonkologische Betreuungsmöglichkeit, Tumorkonferenz-Teilnahme und entsprechende Facharztqualifikation in Hämatologie und Onkologie oder Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Onkologie.

Die Finanzierung der Praxisgründung erfolgt typischerweise über Bankdarlehen, Förderprogramme der KfW sowie Eigenkapital. Apotheken-Kooperationsmodelle für onkologische Arzneimittel (Zytostatika-Zubereitung) sind ein wesentlicher Bestandteil des Praxisbetriebs und sollten frühzeitig geklärt werden. Da onkologische Praxen oft im Verbund mit Krankenhäusern arbeiten, sind Kooperationsverträge mit stationären Einrichtungen sinnvoll.

Eine MVZ-Gründung bietet Onkologen erhebliche Vorteile: Geringeres persönliches Haftungsrisiko, Möglichkeit zur Beschäftigung angestellter Ärzte und leichterer Zugang zu Zulassungen über vorhandene Arztsitze.

Worauf Onkologen besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt onkologischen Praxisgründern, eine spezialisierte Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, die onkologische Behandlungsverfahren einschließlich Chemotherapie explizit abdeckt. Außerdem sollte die Inventarversicherung den hohen Wiederbeschaffungswert der Infusionstechnik und Laborausstattung korrekt abbilden.

Quellen und weiterführende Informationen

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