Die Gründung einer orthopädischen Praxis erfordert eine Kassenzulassung, ausreichendes Startkapital, geeignete Räumlichkeiten und die nötige Praxisausstattung. Orthopäden benötigen für die ambulante operative Tätigkeit zusätzliche Genehmigungen und besondere Raumausstattung. Eine sorgfältige Planung und Vorbereitung sind entscheidend für den langfristigen Praxiserfolg.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kassenzulassung über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) ist Voraussetzung für GKV-Abrechnung
  • Startkapitalbedarf für Orthopädie-Praxis: ca. 200.000 bis 600.000 Euro je nach Ausstattung
  • Orthopäden mit operativem Schwerpunkt brauchen besondere Genehmigung nach § 115b SGB V

Ausführliche Antwort

Der erste Schritt zur Praxisgründung ist die Beantragung einer Kassenzulassung bei der zuständigen KV. Hierfür muss der Orthopäde den Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie nachweisen, die ärztliche Approbation, evtl. eine Mindestpraxiszeit als angestellter Arzt und einen freien Versorgungsauftrag im Bedarfsplanungsgebiet. Ist ein Gebiet gesperrt, kann eine Zulassung nur durch Übernahme einer bestehenden Praxis oder über eine Ausnahmeregelung erlangt werden.

Nach Zulassung folgt die Praxisplanung: Standortwahl (Patientenpotenzial, Verkehrsanbindung, Konkurrenz), Raumkonzept (Wartezimmer, Untersuchungsräume, Gipsraum, ggf. OP-Raum), Finanzierung (Bankkredit, KfW-Förderprogramme für Heilberufe) und Personalplanung. Die Ausstattung einer modernen orthopädischen Praxis umfasst Ultraschallgerät, EKG, Röntgenanlage (mit entsprechenden Strahlenschutzmaßnahmen), Ergometerdiagnostik und spezielle orthopädische Untersuchungsliegen.

Für ambulante Operationen (z. B. Arthroskopien) müssen Orthopäden eine Genehmigung nach § 115b SGB V beantragen und die entsprechenden Qualitätsanforderungen (Operationseinheit, Anästhesiekonzept, Hygieneplan) erfüllen. Die Kosten für eine operationsfähige Einheit summieren sich auf weitere 100.000 bis 300.000 Euro.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Bei der Praxisgründung entstehen besondere Versicherungsrisiken. Ärzteversichert empfiehlt Orthopäden, vom ersten Tag an eine vollständige Berufshaftpflicht mit Deckung für operative Eingriffe, eine Praxisinhaltsversicherung und eine Praxisausfallversicherung abzuschließen, damit das investierte Kapital von Beginn an geschützt ist.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →