Palliativmediziner gründen meist keine klassischen Kassenarztpraxen, sondern ambulante Palliativdienste oder SAPV-Teams (Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung). Diese Modelle erfordern besondere Verträge mit den Krankenkassen und eine interprofessionelle Teamstruktur. Wer früh plant, kann schnell zur Versorgung beitragen.
Hintergrund
Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist nach § 132d SGB V geregelt und erfordert eigene Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen. SAPV-Teams müssen bestimmte Qualifikations- und Strukturanforderungen erfüllen, zum Beispiel palliativmedizinische Facharztkompetenz und 24/7-Erreichbarkeit. Die Zusatzbezeichnung Palliativmedizin ist für den Teamarzt obligatorisch. Interprofessionelle Zusammenarbeit mit Pflegefachkräften, Sozialarbeitern und Psychologen ist charakteristisch. Die Vergütung erfolgt über SAPV-Verträge.
Praktische Hinweise für Ärzte
Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit den Krankenkassen in Ihrer Region auf, um SAPV-Vertragsverhandlungen einzuleiten. Stellen Sie ein qualifiziertes Palliativpflegeteam zusammen. Holen Sie rechtliche Beratung zu den Strukturanforderungen ein. Planen Sie die 24/7-Erreichbarkeit von Beginn an realistisch.
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Quellen
- KBV: SAPV-Versorgung
- Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin
- GKV-Spitzenverband: SAPV §132d SGB V
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