Rechtsmediziner gründen selten klassische Arztpraxen mit GKV-Zulassung, sondern häufig freiberufliche forensische Gutachtenbüros oder beteiligen sich an rechtsmedizinischen Instituten. Die Selbstständigkeit basiert auf Verträgen mit Staatsanwaltschaften, Gerichten, Versicherungen und Berufsgenossenschaften.
Hintergrund
Als Rechtsmediziner ohne GKV-Zulassung finanziert sich die Selbstständigkeit über JVEG-Vergütungen für gerichtliche Gutachten sowie über privatrechtliche Verträge mit Versicherungen und anderen Auftraggebern. Für Leichenschauen und Obduktionen im Auftrag der Staatsanwaltschaft sind Rahmenverträge mit den zuständigen Behörden zu schließen. Eigene Sektionsräume und Labors setzen hohe Investitionen voraus. Rechtsmedizinische Institute an Universitäten sind oft die wirtschaftlich sinnvollere Alternative zur vollständigen Selbstständigkeit. Berufshaftpflichtversicherung für Gutachtertätigkeit ist obligatorisch.
Praktische Hinweise für Ärzte
Prüfen Sie frühzeitig, ob Sie eine vollständige Selbstständigkeit oder eine Kooperation mit einem rechtsmedizinischen Institut anstreben. Schließen Sie Rahmenverträge mit Staatsanwaltschaften und Versicherungen ab. Holen Sie rechtliche und steuerliche Beratung ein. Stellen Sie sicher, dass Ihre Berufshaftpflichtversicherung alle Gutachtertätigkeiten abdeckt.
Ärzteversichert berät Rechtsmediziner zu Berufshaftpflichtversicherungen für die Gutachtertätigkeit und zu weiteren Absicherungen für die freiberufliche Tätigkeit.
Quellen
- Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin
- Bundesministerium der Justiz: JVEG
- Bundesärztekammer: Rechtsmedizin
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