Sportmediziner gründen Praxen, die klassische medizinische Versorgung mit sportmedizinischer Leistungsdiagnostik und Beratung verbinden. Da Sportmedizin eine Zusatzbezeichnung ist, wird die Praxis auf Basis der Grundfacharztbezeichnung zugelassen. Privatleistungen aus der Leistungsdiagnostik können das GKV-Einkommen sinnvoll ergänzen.
Hintergrund
Sportmedizinische Praxen werden auf Basis der Grundfacharztbezeichnung zugelassen, zum Beispiel Allgemeinmedizin oder Orthopädie. Leistungsdiagnostik, Sporttauglichkeitsgutachten und Ernährungsberatung sind überwiegend Privatleistungen. Kooperationen mit Sportvereinen und -verbänden können als Verbandsarzt wirtschaftlich interessant sein. Für Ergometrie und Belastungsuntersuchungen ist eine vollständige Notfallausstattung Pflicht. Haftpflichtrisiken bei Sporttauglichkeitsgutachten sollten nicht unterschätzt werden.
Praktische Hinweise für Ärzte
Holen Sie frühzeitig Zulassungsberatung bei Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung ein. Entwickeln Sie ein klares Privatleistungskonzept. Knüpfen Sie Kontakte zu Sportvereinen und Verbänden. Stellen Sie eine vollständige Notfallausstattung sicher und überprüfen Sie diese regelmäßig.
Ärzteversichert berät Sportmediziner zu Berufshaftpflichtversicherungen, die auch Sporttauglichkeitsgutachten und Verbandsarzttätigkeit abdecken.
Quellen
- Deutsche Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention
- KBV: Niederlassung und Zulassung
- Bundesärztekammer: Zusatzbezeichnung Sportmedizin
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