Unfallchirurgen, die eine eigene Praxis gründen, haben oft das Ziel, sich als Durchgangsarzt (D-Arzt) der gesetzlichen Unfallversicherung zu etablieren. Die Zulassung als D-Arzt ermöglicht die direkte Versorgung von Arbeitsunfallopfern und stellt eine wichtige Erlösquelle dar. Die Gründung erfordert jedoch hohe Investitionen.

Hintergrund

Die D-Arzt-Zulassung durch die Berufsgenossenschaften erfordert spezifische Qualifikationen, eine entsprechende Praxisausstattung und eine Betriebsgenehmigung durch das Gesundheitsamt. Röntgenanlage, Gipsraum und OP-Möglichkeit für ambulante Eingriffe sind für D-Ärzte obligatorisch. Für ambulantes Operieren nach § 115b SGB V ist eine gesonderte Vereinbarung mit den Krankenkassen erforderlich. Das Arbeitszeitgesetz und die Versorgungspflicht als D-Arzt erfordern geregelte Erreichbarkeit. Kooperationsmodelle mit anderen chirurgischen Fachärzten können die Gründungskosten verteilen.

Praktische Hinweise für Ärzte

Holen Sie frühzeitig Beratung bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung ein. Planen Sie die Praxisausstattung nach den D-Arzt-Anforderungen. Erstellen Sie einen detaillierten Businessplan. Sichern Sie sich frühzeitig eine Finanzierungszusage bei einer auf Ärzte spezialisierten Bank.

Ärzteversichert berät Unfallchirurgen zu Berufshaftpflicht- und Praxisversicherungen für chirurgische Praxen mit D-Arzt-Funktion.

Quellen

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