Die Gründung einer Zahnarztpraxis erfordert erhebliches Investitionskapital für Behandlungseinheiten, Röntgenanlagen und die Praxisausstattung. Gleichzeitig bietet die Zahnheilkunde durch die Kombination aus GKV-Versorgung und Privatleistungen gute wirtschaftliche Perspektiven. Eine sorgfältige Planung ist entscheidend für den Praxiserfolg.

Hintergrund

Zahnärzte, die GKV-Patienten behandeln wollen, benötigen eine Zulassung durch den Zulassungsausschuss der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV). Die Bedarfsplanung spielt auch in der Zahnheilkunde eine Rolle. Behandlungseinheiten, digitales Röntgen und CAD/CAM-Technologie sind wichtige Investitionsposten. Laborkostenabrechnung und Zahntechnik sind betriebswirtschaftlich bedeutsam. Ein auf Ärzte und Zahnärzte spezialisierter Steuerberater und Finanzberater ist für die Gründungsplanung unverzichtbar.

Praktische Hinweise für Ärzte

Holen Sie frühzeitig Zulassungsberatung bei Ihrer Kassenzahnärztlichen Vereinigung ein. Erstellen Sie einen detaillierten Businessplan mit realistischen Umsatzprognosen für GKV- und Privatleistungen. Sichern Sie sich frühzeitig eine Finanzierungszusage bei einer Ärztebank. Planen Sie Ihre Praxisräume mit einem erfahrenen Praxisplaner.

Ärzteversichert berät Zahnärzte zu allen Versicherungen für die Praxisgründung, inklusive Berufshaftpflicht, Praxisinventar- und Betriebsausfallversicherung.

Quellen

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