Niedergelassene Palliativmediziner erzielen ein Einkommen, das stark von der Kooperationsstruktur, dem Umfang der SAPV-Verträge und der Patientenanzahl abhängt. Da Palliativmedizin in Deutschland häufig als Zusatzbezeichnung und nicht als eigenständige Facharzttätigkeit ausgeübt wird, variiert das Einkommen je nach Grundfachgebiet erheblich.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Niedergelassene Ärzte mit Palliativmedizin-Zusatzbezeichnung als Hausarzt oder Internist erzielen Jahreseinkünfte von ca. 120.000 bis 200.000 Euro
  • SAPV-Verträge bieten eine verlässliche Vergütungsgrundlage außerhalb des Regelleistungsvolumens
  • Reine SAPV-Teams mit mehreren Partnern können deutlich höhere Gruppenerlöse erzielen

Ausführliche Antwort

In Deutschland gibt es keine eigene Facharztbezeichnung "Palliativmediziner". Die Zusatzweiterbildung Palliativmedizin kann von Ärzten verschiedener Fachrichtungen erworben werden. Niedergelassen tätige Ärzte, die Palliativmedizin im Rahmen der SAPV (Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung) anbieten, erhalten Vergütungen aus separaten SAPV-Verträgen nach § 132d SGB V, die nicht dem RLV unterliegen.

Das Einkommen eines SAPV-aktiven Arztes hängt von der Fallzahl ab: Ein gut aufgestelltes SAPV-Team versorgt 50 bis 120 Fälle gleichzeitig, wobei je nach Bundesland und Kassenvertrag Pauschalen von 2.000 bis 4.000 Euro pro Fall und Quartal gezahlt werden. Bei einem Netto-Anteil von 30 bis 40 % am SAPV-Umsatz ergibt sich für einen Vollzeit-SAPV-Arzt ein Jahreseinkommen von 80.000 bis 150.000 Euro aus dieser Tätigkeit allein.

Als niedergelassener Hausarzt oder Internist mit palliativmedizinischen Schwerpunkt und ergänzendem SAPV-Vertrag können die Gesamteinkünfte auf 150.000 bis 220.000 Euro brutto jährlich steigen. Im Vergleich zu operativen Fachrichtungen (Chirurgie: 200.000 bis 300.000 Euro) ist das Einkommen moderat, wird aber oft mit besserer Work-Life-Balance und mehr Patientenkontinuität verbunden.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt Palliativmedizinern, ihr Versorgungswerk-Einkommen regelmäßig zu überprüfen, da SAPV-Vergütungen als freiberufliche Einkünfte behandelt werden und die Beitragsgestaltung zum Versorgungswerk angepasst werden sollte. Eine individuelle Einkommens- und Vorsorgeplanung ist besonders wichtig.

Quellen und weiterführende Informationen

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