Die Anästhesie zählt zu den Fachrichtungen mit dem höchsten Haftungsrisiko in der Medizin. Komplikationen während oder nach einer Narkose können schwerwiegende Folgen haben, die rechtlich und finanziell enorme Konsequenzen für den Anästhesisten bedeuten. Ein ausreichender Versicherungsschutz ist deshalb unverzichtbar.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Anästhesiologische Komplikationen (Hypoxie, anaphylaktischer Schock, Wachheit unter Narkose) gehören zu den häufigsten Gründen für Behandlungsfehlerklagen
- Die Deckungssumme der Berufshaftpflicht sollte für Anästhesisten mindestens 5 Millionen Euro pro Schadensfall betragen
- Im stationären Bereich ist der Anästhesist durch die Klinikhaftpflicht gedeckt, im ambulanten Bereich muss er selbst sorgen
Ausführliche Antwort
Gemäß Statistiken des Gemeinsamen Bundesausschusses und der Schlichtungsstellen ist die Anästhesie eine der am häufigsten in Haftpflichtfälle involvierten Fachdisziplinen. Komplikationen können zu bleibenden Hirnschäden, Querschnittslähmungen oder Todesfällen führen, deren Schadensersatzansprüche in die Millionen gehen. Besonders komplex sind Fälle, in denen mehrere Ärzte (Chirurg und Anästhesist) beteiligt sind und die Frage der Kausalität schwierig zu beantworten ist.
Anästhesisten im stationären Betrieb sind über die Haftpflicht des Krankenhauses abgesichert, die meist alle angestellten Ärzte einschließt. Problematisch wird es bei Privatliquidation und Wahlarztvereinbarungen, die zusätzlich zur institutionellen Haftpflicht eine persönliche Deckung erfordern können. Niedergelassene Anästhesisten in der ambulanten Anästhesie müssen eine eigene ausreichend dimensionierte Berufshaftpflicht abschließen, wobei Deckungssummen von 5 bis 10 Millionen Euro je Schadensfall marktüblich sind.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Anästhesisten sollten regelmäßig prüfen, ob ihre Berufshaftpflicht das gesamte Leistungsspektrum (einschließlich ambulanter Eingriffe und Privatpatienten) abdeckt. Ärzteversichert vergleicht für Anästhesisten spezialisierte Policen und stellt sicher, dass die Deckungssummen dem tatsächlichen Risikoprofil entsprechen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Haftungsrecht und Schlichtungsstellen
- GDV – Berufshaftpflicht für Ärzte
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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