Das Haftungsrisiko für Internisten ist im Vergleich zu operativen Fachrichtungen moderat, aber keinesfalls gering. Fehler bei der Diagnose chronischer Erkrankungen, Medikamentenfehler und übersehene Differenzialdiagnosen gehören zu den häufigsten Haftungsursachen. Eine Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro in der Berufshaftpflicht ist für niedergelassene Internisten als Untergrenze zu betrachten.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Internisten haften vor allem für Diagnosefehler, Medikationsfehler und verzögerte Überweisungen
  • Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro für Personenschäden empfohlen
  • Dokumentationsqualität ist der wichtigste Schutz im Haftungsfall

Ausführliche Antwort

Die innere Medizin umfasst ein breites Spektrum an Erkrankungen, von Kardiologie über Gastroenterologie bis zur Hämatologie. Diese Breite erhöht das Risiko von Diagnosefehlern, weil Symptome multimorbider Patienten vielfältige Ursachen haben können. Übersehene Herzinfarkte, verzögert erkannte Tumorerkrankungen oder fehlerhafte Antikoagulationstherapien sind typische Haftungsfälle in der Inneren Medizin.

Besonders relevant ist die lückenlose Dokumentation jeder Konsultation, jedes Laborbefunds und jeder Überweisung. Im Haftungsprozess trägt der Arzt die Beweislast für eine ordnungsgemäße Behandlung, wenn die Dokumentation unvollständig ist. Elektronische Praxissysteme mit Revisionssicherheit helfen, die Dokumentation gerichtsfest zu führen.

Internisten, die Intensivstationen leiten oder invasive diagnostische Verfahren wie Bronchoskopie oder Gastroskopie durchführen, tragen ein erhöhtes Haftungsrisiko. Für diese Tätigkeiten empfehlen Versicherer eine Deckungssumme von fünf Millionen Euro oder mehr, da Behandlungsfehler schwerwiegende Folgeschäden auslösen können.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Internisten sollten ihre Berufshaftpflicht regelmäßig auf Deckungsumfang und Deckungssumme prüfen, insbesondere bei Erweiterung des Leistungsspektrums. Ärzteversichert vergleicht Berufshaftpflicht-Angebote für Internisten und prüft, ob Spezialrisiken wie Endoskopie oder Sonographie korrekt eingeschlossen sind.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →