Das Haftungsrisiko für Kardiologen gehört zu den höchsten in der Medizin, da Fehler bei der Behandlung von Herzerkrankungen häufig schwerwiegende oder tödliche Folgen haben. Eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung mit hohen Deckungssummen ist für alle Kardiologen unverzichtbar.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Kardiologen zählen zu den Fachrichtungen mit dem höchsten durchschnittlichen Schadensersatz je Haftungsfall
- Übersehene Herzinfarkte und fehlerhafte Interventionen sind die häufigsten Schadensursachen
- Deckungssummen unter 3 Millionen Euro je Schadensfall sind in der Kardiologie nicht mehr ausreichend
Ausführliche Antwort
Kardiologen sind täglich mit lebensbedrohlichen Situationen konfrontiert. Fehler bei der Diagnostik, etwa ein nicht erkanntes akutes Koronarsyndrom, oder Komplikationen bei interventionellen Eingriffen wie PTCA oder Stentimplantationen können zu dauerhaften Schäden oder zum Tod führen. Solche Fälle enden regelmäßig vor Gericht und ziehen Schadensersatzzahlungen von 100.000 bis über 500.000 Euro nach sich, in schweren Fällen deutlich mehr.
Besonders haftungsrelevant sind in der Kardiologie: die fehlerhafte oder verspätete Interpretation von EKG-Befunden, Behandlungsfehler bei der Antikoagulation, Komplikationen bei Herzkathetern sowie unzureichende Aufklärung vor invasiven Eingriffen. Studien der Schlichtungsstellen der Bundesärztekammer zeigen, dass in der Inneren Medizin und Kardiologie jährlich mehrere Hundert anerkannte Behandlungsfehler dokumentiert werden.
Kardiologen in der Niederlassung und im Krankenhaus sollten ihre Berufshaftpflicht auf aktuellem Stand halten. Die Deckungssumme sollte mindestens 3 bis 5 Millionen Euro pro Schadensfall betragen. Wer interventionell tätig ist, benötigt in der Regel höhere Deckungssummen als rein diagnostisch tätige Kollegen.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Kardiologen sollten ihre Berufshaftpflicht regelmäßig auf ausreichende Deckungssummen und die korrekte Beschreibung der versicherten Tätigkeiten prüfen. Ärzteversichert analysiert den individuellen Versicherungsschutz von Kardiologen und hilft dabei, Deckungslücken zu schließen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen
- GDV – Berufshaftpflicht für Ärzte
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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