Das Haftungsrisiko für Kinderärzte hängt von Art und Umfang der durchgeführten Behandlungen sowie der Dokumentationsqualität ab. Kinderärzte haben ein spezifisches Haftungsrisiko durch die besondere Schutzbedürftigkeit ihrer Patientengruppe. Eine fundierte Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichend hohen Deckungssummen ist für alle Ärzte unverzichtbar.
Hintergrund
Ärztliche Haftung entsteht bei Behandlungsfehlern, Aufklärungsmängeln oder Dokumentationsversäumnissen. Das Patientenrechtegesetz (§ 630a ff. BGB) legt seit 2013 die Pflichten von Ärzten gegenüber Patienten klar fest. Behandlungsfehlervorwürfe werden über die Schlichtungsstellen der Ärztekammern oder gerichtlich verfolgt. Die Bundesärztekammer und die GDV veröffentlichen regelmäßig Statistiken zu Behandlungsfehlervorwürfen. Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung müssen dem tatsächlichen Risiko entsprechen, wobei Mindestdeckungssummen für Vertragsärzte geregelt sind.
Praktische Hinweise für Ärzte
Führen Sie alle Aufklärungsgespräche sorgfältig durch und dokumentieren Sie sie lückenlos. Nutzen Sie standardisierte Aufklärungsformulare. Richten Sie ein internes Qualitätsmanagementsystem ein. Überprüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Berufshaftpflichtversicherung ausreichend hohe Deckungssummen bietet.
Ärzteversichert hilft Kinderärzte dabei, den passenden Berufshaftpflichtschutz mit bedarfsgerechten Deckungssummen zu finden und das individuelle Haftungsrisiko richtig einzuschätzen.
Quellen
- Bundesärztekammer: Behandlungsfehlerstatistik
- GDV: Ärztliche Haftpflichtversicherung
- Bundesministerium der Justiz: BGB §630a Patientenrechte
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