Palliativmediziner haben ein spezifisches Haftungsrisiko bei Schmerztherapieentscheidungen und Therapiezieländerungen. Eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung ist für Palliativmediziner deshalb unverzichtbar. Wer sein Haftungsrisiko kennt, kann gezielt gegensteuern und sich optimal absichern.

Hintergrund

Ärztliche Haftung entsteht bei Behandlungsfehlern, Aufklärungsversäumnissen oder mangelhafter Dokumentation. Das Patientenrechtegesetz (§ 630a ff. BGB) definiert die Pflichten von Ärzten klar. Die Schlichtungsstellen der Bundesärztekammer und der GDV veröffentlichen regelmäßig Statistiken zu Behandlungsfehlervorwürfen je Fachgruppe. Deckungssummen der Berufshaftpflicht müssen dem tatsächlichen Risikoprofil entsprechen. Bei manchen Fachgruppen empfehlen Experten Deckungssummen weit über dem gesetzlichen Mindeststandard.

Praktische Hinweise für Ärzte

Führen Sie alle Aufklärungsgespräche schriftlich dokumentiert durch. Nutzen Sie standardisierte Aufklärungsbögen. Melden Sie jeden ernsthaften Haftungsvorwurf sofort Ihrer Berufshaftpflichtversicherung. Überprüfen Sie jährlich, ob Ihre Deckungssummen noch ausreichen.

Ärzteversichert hilft Palliativmediziner dabei, eine Berufshaftpflichtversicherung mit bedarfsgerechten Deckungssummen zu finden und das individuelle Risikoprofil richtig einzuschätzen.

Quellen

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