Pathologen gelten als eine der Fachgruppen mit mittlerem bis hohem Haftungsrisiko, obwohl der direkte Patientenkontakt gering ist. Die Qualität der histopathologischen Befundung hat unmittelbare Auswirkungen auf Therapieentscheidungen, was im Fehlerfall zu erheblichen Haftungsansprüchen führen kann.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der typische Schadensfall in der Pathologie ist der übersehene oder falsch klassifizierte Tumor, was zu falsch gewählten oder unterlassenen Therapien führt
  • Die empfohlene Mindestdeckungssumme für pathologische Berufshaftpflicht liegt bei mindestens 5 Millionen Euro für Personenschäden
  • Pathologen in Instituten sind über die Trägerorganisation mitversichert, selbständige Pathologen müssen eine eigene Police abschließen

Ausführliche Antwort

Pathologische Fehldiagnosen können verheerende Folgen für Patienten haben: Ein übersehenes Karzinom bedeutet eine verzögerte Therapie, was im schlimmsten Fall tödlich ist. Entsprechend hoch sind die Schadensersatzansprüche, die in solchen Fällen entstehen können. Gerichtlich zuerkannte Schmerzensgelder und Erwerbsschadensersatzzahlungen bei onkologischen Fehlurteilen bewegen sich im Bereich von 100.000 bis mehrere Millionen Euro.

Für selbständige Pathologen und solche mit Leitungsverantwortung ist eine eigene Berufshaftpflicht mit ausreichend hoher Deckungssumme unerlässlich. Die Deckung sollte die spezifischen Risiken der Ferndiagnose durch telemedizinische Pathologie, die in Deutschland zunehmend verbreitet ist, explizit einschließen. Telemedizinisch erstellte Befunde können von normalen lokalen Policen ausgeschlossen sein.

Worauf Pathologen besonders achten sollten

Ärzteversichert weist darauf hin, dass Pathologen, die für externe Auftraggeber tätig sind, prüfen sollten, ob ihre Police die entsprechende Auftragstätigkeit abdeckt. Konsiliarische Tätigkeiten außerhalb des eigenen Instituts sind in manchen Berufshaftpflichtverträgen ausgeschlossen.

Quellen und weiterführende Informationen

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