Radiologen tragen ein erhebliches Haftungsrisiko, weil ihre Befunde die Grundlage für weitreichende Therapieentscheidungen bilden. Ein übersehener Tumor, eine falsch eingeschätzte Gefäßpathologie oder eine verzögerte Diagnose kann den Patienten schwer schädigen und zu erheblichen Schadensersatzforderungen führen. Die Berufshaftpflichtversicherung ist deshalb für Radiologen unverzichtbar.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Radiologische Fehldiagnosen (übersehene Befunde) sind die häufigste Haftungsursache in der Radiologie
  • Schadensersatzforderungen bei übersehenen Karzinomen können 100.000 bis über eine Million Euro betragen
  • Teleradiologie erhöht das Haftungsrisiko, da Befunde ohne direkte Patientenuntersuchung erstellt werden

Ausführliche Antwort

Laut Daten der Schlichtungsstellen für Arzthaftpflichtfragen werden in Deutschland jährlich mehrere tausend Fälle gegen Radiologen eingereicht, wobei übersehene Pathologien wie Lungenrundherde, Mammakarzinome oder Knochenmetastasen die häufigsten Ursachen sind. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass Radiologen eine eigenverantwortliche Befundungspflicht tragen und sich nicht durch Hinweis auf schlechte Bildqualität oder unvollständige klinische Angaben entlasten können.

Die Haftung bei Teleradiologie ist besonders heikel: Radiologen, die Befunde für andere Einrichtungen aus der Ferne erstellen, haften für die Vollständigkeit und Richtigkeit ihrer Befunde, auch wenn sie den Patienten nicht gesehen haben. Teleradiologieverträge sollten klare Regelungen zur Haftungsaufteilung zwischen teleradiologischem Dienstleister und auftraggebender Einrichtung enthalten.

Für die Versicherungshöhe gilt: Radiologen sollten eine Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens 3 Millionen Euro Deckung je Schadenfall und einer Jahreshöchstleistung von 5 Millionen Euro halten. In der Teleradiologie oder bei großen Praxen mit hohem Befundvolumen können höhere Deckungssummen sinnvoll sein. Die Einschlussklauseln für Teleradiologie sollten ausdrücklich im Vertrag verankert sein.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Radiologen sollten ihre Berufshaftpflichtversicherung bei Aufnahme neuer Tätigkeitsfelder wie Teleradiologie oder interventioneller Radiologie sofort anpassen. Ärzteversichert analysiert bestehende Haftpflichtverträge auf ausreichende Deckung und empfiehlt, wenn nötig, eine Erhöhung der Versicherungssumme.

Quellen und weiterführende Informationen

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