Das Haftungsrisiko für Zahnärzte ist in Deutschland erheblich und nimmt seit Jahren zu. Implantologie, Prothetik und kieferorthopädische Behandlungen sind die häufigsten Gebiete, in denen Patienten Schadensersatz fordern. Zahnärzte sollten eine Berufshaftpflicht mit ausreichend hoher Deckungssumme und speziellen Klauseln für ihr Tätigkeitsspektrum abschließen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Zahnärztliche Haftpflichtschäden entstehen häufig durch Behandlungsfehler in der Implantologie und Prothetik
- Gutachterkommissionen der Zahnärztekammern bearbeiten jährlich über 10.000 Beschwerden
- Deckungssummen unter 3 Millionen Euro sind für invasiv tätige Zahnärzte oft unzureichend
Ausführliche Antwort
Laut Gutachterkommissionen der Zahnärztekammern werden jährlich bundesweit mehr als 10.000 Behandlungsfehlervorwürfe gegen Zahnärzte erhoben. Etwa 30 Prozent dieser Vorwürfe werden als begründet anerkannt. Die häufigsten Fehlerquellen sind Implantatkomplikationen, Nervverletzungen bei Extraktionen und Mängel in der Aufklärungsdokumentation.
Schadensersatzforderungen bei misslungenen Implantatversorgungen reichen von einigen Tausend Euro für Nachbehandlungskosten bis zu über 100.000 Euro bei dauerhaften Nervschäden oder kostenintensiven Wiederherstellungsbehandlungen. Für Zahnärzte mit Schwerpunkt Implantologie empfehlen sich Deckungssummen von mindestens 5 Millionen Euro je Schadenfall. Die reguläre Mindestdeckung von 3 Millionen Euro ist bei komplexen Fällen schnell ausgeschöpft.
Für Zahnärzte, die Narkoseleistungen oder tiefe Sedierungen anbieten, gelten zusätzliche Anforderungen. In diesen Fällen müssen entweder eigene Klauseln in der Haftpflichtpolice oder eine separate Anästhesie-Haftpflicht abgeschlossen werden, da diese Tätigkeiten häufig aus dem Standardschutz ausgeschlossen sind.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Zahnärzte sollten ihre Haftpflichtpolice jährlich auf die abgedeckten Behandlungsarten und die Deckungssummen prüfen. Ärzteversichert unterstützt dabei, die für das jeweilige Tätigkeitsprofil passende Police zu finden und Deckungslücken bei Spezialleistungen zu schließen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Gutachterkommissionen
- GDV – Berufshaftpflicht für Heilberufe
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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