Allgemeinmediziner sind als Hausärzte im KV-System einem erheblichen Regressrisiko ausgesetzt, da ihre Verordnungsmenge und die Wirtschaftlichkeit ihrer Behandlungen regelmäßig von den Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen geprüft werden. Ein unerwarteter Regressbescheid kann Praxen in ernsthafte wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Richtgrößenprüfungen bei Arznei- und Heilmitteln sind das häufigste Regressinstrument gegenüber Hausärzten
  • Regressforderungen können im Einzelfall 50.000 Euro und mehr betragen
  • Eine Regressschutzversicherung oder ein entsprechender Baustein in der Berufshaftpflicht schützt vor diesen Forderungen

Ausführliche Antwort

Im KV-Abrechnungssystem unterliegen Allgemeinmediziner jährlichen Wirtschaftlichkeitsprüfungen, bei denen ihre Verordnungsvolumina mit dem Fachgruppendurchschnitt verglichen werden. Überschreitet ein Hausarzt die Richtgrößen für Arznei- oder Heilmittelverordnungen erheblich, kann die KV oder die Krankenkasse einen Regress einleiten. Als erheblich gilt in der Regel eine Überschreitung um mehr als 15 % über dem Richtwert.

Praxen mit vielen chronisch kranken Patienten oder einem hohen Anteil von Pflegeheimpatienten sind besonders gefährdet, da diese Gruppen überproportional hohe Verordnungskosten verursachen. Hausärzte können durch eine Praxisbesonderheits-Argumentation darlegen, dass ihr Patientenklientel von der Durchschnittspraxis abweicht. Dies erfordert jedoch eine gute Dokumentation und oft anwaltliche Unterstützung.

Die Regressschutzversicherung, die als eigenständige Police oder als Zusatzbaustein zur Berufshaftpflicht erhältlich ist, übernimmt die Kosten der Abwehr und im Erfolgsfall des Nachweises von Praxisbesonderheiten. In der Regel werden Prüfungskosten, Anwaltsgebühren und Regresssummen bis zur vereinbarten Deckungssumme abgedeckt.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Allgemeinmediziner sollten ihre Verordnungsquoten vierteljährlich selbst kontrollieren und auffällige Abweichungen gegenüber dem KV-Durchschnitt proaktiv dokumentieren. Ärzteversichert berät Hausärzte zu passenden Regressschutz-Produkten und prüft, ob die bestehende Berufshaftpflicht dieses Risiko bereits einschließt.

Quellen und weiterführende Informationen

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