Dermatologen gehören zwar nicht zu den Fachgruppen mit der höchsten absoluten Haftungsfrequenz, aber das Risiko für Regressansprüche ist durch die Kombination aus ästhetischen Behandlungen, Verordnungsintensität und Krebsdiagnostik spürbar. Fehldiagnosen bei malignen Melanomen, unzureichende Aufklärung bei Laserbehandlungen und unwirtschaftliche Verordnungen von Biologika und Topika sind die häufigsten Ursachen für Regressforderungen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Größtes Haftungsrisiko in der Dermatologie: verzögerte oder fehlerhafte Diagnose von Hauttumoren
  • Wirtschaftlichkeitsprüfungen der KV betreffen vor allem hochpreisige Biologika für Psoriasis und Neurodermitis
  • Ästhetische Eingriffe (Laser, Filler) erfordern besonders sorgfältige schriftliche Aufklärung

Ausführliche Antwort

In der dermatologischen Praxis entstehen Haftungsrisiken aus zwei Richtungen: einerseits aus klassischen Behandlungsfehlern, vor allem im Bereich der Hauttumordiagnostik, andererseits aus wirtschaftlichen Regressverfahren der Kassenärztlichen Vereinigung. Biologika wie Dupilumab oder Secukinumab kosten mehrere tausend Euro monatlich und werden bei Überschreitung der Fachgruppenquoten automatisch auf Wirtschaftlichkeit geprüft.

Laut Bundesärztekammer sind Fehler bei der Hautkrebsdiagnostik für einen wachsenden Anteil der dermatologischen Schlichtungsverfahren verantwortlich. Ein nicht erkanntes malignes Melanom kann bei Metastasierung zu Ansprüchen in Millionenhöhe führen. Konsequente Dermoskopie-Dokumentation und regelmäßige Auflichtmikroskopie-Befundung mit Fotodokumentation sind daher nicht nur medizinisch, sondern auch juristisch essenziell.

Für ästhetische Leistungen (IGeL) gilt besonderer Aufklärungsbedarf: Die vollständige schriftliche Einwilligung mit Risiko- und Alternativaufklärung muss vor jeder Behandlung vorliegen. Mündliche Aufklärungen ohne Dokumentation sind vor Gericht oft nicht durchsetzbar.

Worauf Dermatologen besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt Dermatologen, ihre Berufshaftpflicht regelmäßig auf das Einschlussspektrum ästhetischer Leistungen zu überprüfen, da viele Standardtarife ästhetische Eingriffe nur eingeschränkt oder gegen Aufpreis versichern. Außerdem sollten teure Biologika-Verordnungen stets mit einer Praxissoftware-gestützten Wirtschaftlichkeitsprognose begleitet werden.

Quellen und weiterführende Informationen

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