Orthopäden gehören zu den Facharztgruppen mit erhöhter Regressgefahr, da sie häufig teure Heil- und Hilfsmittel (Orthesen, Einlagen, physikalische Therapien) sowie kostspielige Operationsindikationen stellen. Die KV kann bei Überschreiten statistischer Richtwerte Wirtschaftlichkeitsprüfungen einleiten und Honorarrückforderungen geltend machen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Überschreitung des Richtwertes bei Verordnungen um mehr als 25 % löst eine Wirtschaftlichkeitsprüfung aus
  • Praxisbesonderheiten (z. B. besonders schwere Fälle, Sportmedizin-Schwerpunkt) müssen aktiv dokumentiert und geltend gemacht werden
  • Individuelle Beratung durch KV-Berater oder auf Kassenarztrecht spezialisierte Anwälte empfehlenswert

Ausführliche Antwort

Orthopäden verordnen pro Quartal und Fall vergleichsweise hohe Mengen an physikalischer Therapie (Krankengymnastik, Massagen) und Hilfsmitteln (Orthesen, Bandagen, Einlagen). Die KV berechnet Richtwerte auf Basis des Fachgruppenvergleichs: Wer mehr als 25 % über dem Durchschnittswert liegt, muss bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung nachweisen, dass dies auf Praxisbesonderheiten zurückzuführen ist.

Anerkannte Praxisbesonderheiten sind unter anderem: überdurchschnittlich hohe Anteile an Unfallfolge-Patienten, Sportmedizin-Schwerpunkt, hohe Zahl an postoperativen Patienten oder unterdurchschnittliche Fallzahlen. Diese Besonderheiten müssen regelmäßig und proaktiv bei der KV angemeldet werden. Ein auf Kassenarztrecht spezialisierter Rechtsanwalt oder KV-Berater kann die Strategie für Wirtschaftlichkeitsprüfungen entwickeln.

Regressforderungen der KV bei orthopädischen Praxen liegen je nach Intensität der Überschreitung im vier- bis fünfstelligen Euro-Bereich pro Jahr. Wer systematisch ohne Praxisbesonderheiten über den Richtwerten liegt, riskiert auf Dauer erhebliche Rückzahlungen. Die regelmäßige Überprüfung der eigenen Verordnungsstruktur mithilfe von KV-Abrechnungsdaten ist daher essenziell.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt Orthopäden, für den Fall einer Regressforderung einen Rechtschutzversicherungs-Baustein für Kassenarztrecht zu haben. Viele allgemeine Rechtsschutzpolicen schließen diesen Bereich aus, sodass eine spezifische Ergänzung notwendig sein kann.

Quellen und weiterführende Informationen

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